Aktuelles
Quarantäne & Isolation – Was gilt für mich?
Wenn Sie zu Hause ein positives Schnelltest-Ergebnis im Selbst-Test haben, müssen Sie dieses Ergebnis in einem anerkannten Testzentrum durch einen Antigen-Schnelltest bestätigen lassen.
In Hamburg ist nach positivem Schnelltest KEIN PCR-Test mehr nötig zur Bestätigung.
Wenn der Bestätigungstest positiv ist, sind Sie verpflichtet, sich 5 Tage zu isolieren.
Ein Freitesten ist danach nicht mehr notwendig.
Symptomatische Patienten können vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen.
Symptomfreie Infizierte erhalten auf schriftliche Anfrage hin vom zuständigen Gesundheitsamt einen offiziellen Absonderungsbescheid,
der als Bescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann.
Für Personen, die mit vulnerablen Personengruppen arbeiten (z.B. medizinisches Personal, Pflegekräfte, Tätigkeit in Behindertenwerkstätten etc.) ist ein negatives Testergebnis für die Wiederaufnahme der Arbeit notwendig.
Dieses kann ein Antigen-Schnelltest aus einer anerkannten Teststelle oder ein PCR-Test sein. Dieser Test darf frühstens nach 5 Tagen durchgeführt werden, wenn die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei ist.
Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne gehen. Es wird jedoch, vor allem für Risikogruppen, empfohlen, 5 Tage Kontakte zu reduzieren und täglich einen Schnelltest zu machen. Dies kann in einer anerkannten Teststelle durchgeführt werden.
Es wird empfohlen 14 Tage auf Symptome zu achten. (Stand: 17.05.2022)
Wir bitten alle Patienten auch weiterhin mit angelegter Maske in die Praxis zu kommen.
Nach Betreten der Praxis desinfizieren Sie bitte Ihre Hände an den installierten Spendern.
Um das Infektionsrisiko für andere Patienten und die Mitarbeiter der Praxis zu minimieren, bitten wir Sie, insbesondere wenn Sie Symptome eines Atemwegs-Infektes wie Husten, Fieber, Glieder- oder Halsschmerzen haben, ausschließlich nach telefonischer Absprache in die Praxis zu kommen.
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 40113069-0
oder
per E-Mail info@hausarztpraxis-elsen.de
unter Angabe Ihres Anliegens und einer Rückrufnummer bei uns an.
Sie erhalten dann, je nach Dringlichkeit, sobald wie möglich einen Rückruf von uns.
Um Schlangenbildung zu vermeiden, vergeben wir gestaffelte Termine und bitten Sie, sich pünktlich zu Ihrem Termin in der Praxis einzufinden.
Zu Quartalsbeginn benötigen wir auch Ihre gültige Versichertenkarte.
Bitte haben Sie Verständnis für die Maßnahmen,die dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter dienen und letztendlich unsere Einsatzfähigkeit als Hausarztpraxis erhalten sollen.
Der folgende Kalender zeigt Ihnen im Überblick,
an welchen Tagen unsere Praxis geschlossen bleibt.
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Praxis geschlossen
gesetzlicher Feiertag